0 Artikel | 0,00
Go


Lassen Sie sich die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter fördern!

Die Bildungskarenz

Mit der Bildungskarenz wurde eine hervorragende Möglichkeit für die Weiterbildung geschaffen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren die Bildungskarenz und beantragen diese beim AMS. Die karenzierte Person erhält vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Außerdem besteht in dieser Zeit Kranken- sowie Unfallversicherungsschutz und die Zeit wird für die Pensionsermittlung angerechnet. Des Weiteren ist eine Weiterbeschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze zulässig.

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr ununterbrochener Dauer
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von 20 Wochenstunden

Das Leadership Curriculum ist grundsätzlich für eine 3-monatige Bildungskarenz ausgelegt.

 

Die Bildungskarenz Plus

Bei der Bildungskarenz PLUS fördert das jeweilige Bundesland bzw. die Stadt Wien (waff) bis zu 50 % der Kosten der Bildungsmaßnahme. Für Personen, die Weiterbildungsgeld im Rahmen einer Bildungskarrenz vom AMS Wien beziehen, fördert der waff. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen die Kosten der Bildungsmaßnahme übernimmt. Nach der Bildungsmaßnahme kann der Antrag auf Förderung gestellt werden. Es werden 50 % der Kosten der Maßnahme bis zu einer Höhe von € 3.000,- pro Person gefördert.


Copyright © 2012 Global Knowledge Network GmbH, Handelsgericht Wien, FN 141448 m - Alle Rechte vorbehalten.
RSS. (Srv: 220)