Lassen Sie sich die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter
fördern!
Die Bildungskarenz
Mit der Bildungskarenz wurde eine hervorragende Möglichkeit für
die Weiterbildung geschaffen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber
vereinbaren die Bildungskarenz und beantragen diese beim
AMS. Die karenzierte Person erhält vom AMS Weiterbildungsgeld in
Höhe des Arbeitslosengeldes. Außerdem besteht in dieser Zeit
Kranken- sowie Unfallversicherungsschutz und die Zeit wird für die
Pensionsermittlung angerechnet. Des Weiteren ist eine
Weiterbeschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze
zulässig.
Wesentliche Voraussetzungen:
- Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr ununterbrochener
Dauer
- Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von
20 Wochenstunden
Das Leadership Curriculum ist grundsätzlich für eine 3-monatige
Bildungskarenz ausgelegt.
Die Bildungskarenz Plus
Bei der Bildungskarenz PLUS fördert das jeweilige Bundesland
bzw. die Stadt Wien (waff) bis zu 50 % der Kosten der
Bildungsmaßnahme. Für Personen, die Weiterbildungsgeld im Rahmen
einer Bildungskarrenz vom AMS Wien beziehen, fördert der waff.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen die Kosten der
Bildungsmaßnahme übernimmt. Nach der Bildungsmaßnahme kann der
Antrag auf Förderung gestellt werden. Es werden 50 % der Kosten der
Maßnahme bis zu einer Höhe von € 3.000,- pro Person gefördert.